Bild

Bayerischer Streuobstpakt

Die Streuobstbestände sind akut gefährdet. Seit 1965 sind rund 70 Prozent der Streuobstbestände in Bayern verschwunden. Deshalb haben die Bayerische Staatsregierung und zahlreiche Verbände im Oktober 2021 den „Bayerischen Streuobstpakt“ unterzeichnet.
Ziel dieses Paktes ist es, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie eine Million Streuobstbäume bis zum Jahr 2035 neu zu pflanzen. 

Maßnahmenbereiche 

Folgende Maßnahmenbereiche werden zu einem Gesamtkonzept verzahnt: 

Erfassung und Monitoring
     →  Bayernweite Fernerkundung
     →  Aktualisierung Biotopkartierung

Förderung des Streuobstanbaus
     →  Flächenförderung (KULAP und VNP)
     →  Förderung, Pflanzung und Pflege (Erzeugung Pflanzmaterial, Schwerpunktgebiete, Baumpflege, Ersatz- und Neupflanzung)
     →  Investive Förderung (Maschinen, Anlagen und Gebäude)

Vermarktung und Marketing

Forschung und Entwicklung

Beratung und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Unterzeichner des Paktes 

  • Bayerische Staatsregierung
  • Bund Naturschutz in Bayern e. V.
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.
  • Bayerischer Bauernverband
  • Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie
  • Bund deutscher Baumschulen (BdB) Landesverband Bayern e. V.
  • Bayerische Landschaftspflegeverbände
  • Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.
  • Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V. 

 

Weiterführende Informationen

finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/gartenbau/bayerischer-streuobstpakt/index.html  

sowie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/streuobstpakt/index.htm 

Bild

Förderprogramm „Streuobst für alle!“

Der Start des neuen Förderprogramms „Streuobst für alle!“ wurde am 7. Oktober 2022 durch Frau Staatsministerin Michaela Kaniber im Rahmen des Bad Feilnbacher Apfelmarktes bekanntgegeben. 
Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume. 
Die Antragsstellung ist digital bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung möglich. 
Kommunen, Vereine und Verbände sind die zentralen Akteure im Streuobstpakt und wichtige Multiplikatoren. Bei „Streuobst für alle!“ übernehmen sie als Antragssteller zudem eine Bündelungsfunktion. Das heißt, sie können die Bäume kostenlos auch an Privatpersonen und Landwirte weitergeben. 
Kommunen und Vereine sind besonders aufgerufen, die Schulen einzubeziehen. So lernen die Kinder schon frühzeitig, wie kostbar Streuobst ist. 

Nähere Informationen über „Streuobst für alle!“ und den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Website Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter „Streuobstpakt - Förderprogramm Streuobst für alle!“

 

Fragen und Antworten zum Online-Informationsabend am 15. November 2022

Am 15. November 2022 führte der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V. einen Online-Informationsabend zum Förderprogramm „Streuobst für alle!“ durch. In diesem Webinar wurden das Förderprogramm und die Antragstellung zum Förderprogramm durch Frau Birgit Böhm, Referatsleiterin „Dorferneuerung Landespflege“ im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.

Der Landesverband hat, wie im Webinar angekündigt, die gestellten Fragen und erteilten Antworten zusammengetragen und nach Kategorien sortiert. 

Die Übersicht über die Fragen und Antworten zum Online-Informationsabend „Streuobst für alle!“ können Sie sich hier herunterladen >> 

 

Neues Merkblatt „Sortenempfehlungen für Streuobst in Bayern“
Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V. ist Mitunterzeichner des „Bayerischen Streuobstpaktes“ der Bayerischen Staatsregierung. Als einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Paktes gibt der Landesverband aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung, Kooperation mit den Kreisfachberatungen an den Landratsämtern und der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau sowie Pomologen in ganz Bayern eine Liste mit anbauwürdigen, robusten, gegen Krankheiten und Schaderregern widerstandsfähigen Sorten für den Streuobstanbau heraus. 
Das neu erstellte Merkblatt finden Sie hier >>